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Spezialisierung · ECA-Geschäfte

ECA-Geschäfte: Compliance und Audit für staatlich gedeckte Exportfinanzierung.

Exportkreditagenturen (ECAs) sichern Großprojekte und langfristige Exportfinanzierungen ab – und verlangen dafür lückenlose Nachweise zu Bestechungsfreiheit, Sanktionen, Geldwäsche, Umwelt- und Sozialstandards und zur Einhaltung der Deckungsbedingungen. Genau auf diese Schnittstelle haben wir uns spezialisiert: Wir prüfen, strukturieren und dokumentieren ECA-Geschäfte so, dass sie für Antrag, Audit und Schadensfall belastbar belegt sind.

Typische Ausgangslagen

Wann Sie uns hinzuziehen

  • Für einen Deckungsantrag muss eine umfangreiche Due Diligence zu Besteller, Projekt und Beteiligten belegt werden.
  • Agenten, Vermittler und Provisionen verlangen eine besonders sorgfältige Anti-Korruptions-Prüfung.
  • Ein Geschäft läuft über viele Jahre – und neue Sanktionen berühren Auszahlungen, Tilgungen oder Beteiligte.
  • Das Projekt ist umwelt- oder sozialrelevant und muss nach den OECD Common Approaches eingeordnet und überwacht werden.
  • Die interne Revision oder die ECA prüft, ob die Deckungsbedingungen eingehalten wurden.
  • Mehrere ECAs, Rückversicherer und Banken sind beteiligt – mit unterschiedlichen Anforderungen an dieselben Nachweise.
Für wen

Für alle Seiten der Handelsfinanzierung.

  • Banken und ECA-Desks

    Strukturierung und Betreuung ECA-gedeckter Besteller- und Lieferantenkredite, Forfaitierungen und Garantien.

  • Exporteure und Anlagenbauer

    Anträge auf Exportkreditdeckung, Projektgeschäft, Agenten und Vermittler, Nachweispflichten über die Laufzeit.

  • Exportkreditagenturen und Versicherer

    Unabhängige Prüfung von Compliance-Programmen, Due-Diligence-Standards und Einzelgeschäften.

Lebenszyklus

Compliance über den gesamten Lebenszyklus

ECA-Geschäfte laufen oft zehn Jahre und länger. Jede Phase hat eigene Prüfpunkte – und jede Lücke kann im Schadensfall zum Problem werden.

  1. 01

    Antrag

    • Due Diligence zu Besteller, Projekt und Beteiligten
    • Agenten und Provisionen offenlegen und prüfen
    • Länderrisiko und Exportkontrolle der Lieferungen
  2. 02

    Deckung und Verträge

    • Deckungsbedingungen in Kredit- und Liefervertrag abbilden
    • Sanktions- und Informationsklauseln
    • Auflagen aus der Umwelt- und Sozialprüfung
  3. 03

    Auszahlung

    • Screening aller Zahlungsempfänger
    • Liefernachweise gegen Deckungsumfang
    • Preis- und Mengenplausibilität (TBML)
  4. 04

    Laufzeit

    • Laufendes Sanktions- und Listen-Monitoring
    • Vertragsänderungen und Meldepflichten
    • Umwelt- und Sozial-Monitoring
  5. 05

    Schadensfall

    • Lückenloses Nachweis-Dossier
    • Dokumentierte Pflichterfüllung je Phase
    • Umgang mit sanktionsbedingten Zahlungshindernissen
Leistungen

Was wir für Sie tun

  1. 01

    ECA-Compliance-Due-Diligence

    Besteller, Garantiegeber, Projektbeteiligte und wirtschaftlich Berechtigte: Sanktionen, PEP, Adverse Media und Eigentum – dokumentiert in der Form, die ECAs und finanzierende Banken erwarten.

  2. 02

    Anti-Korruption im ECA-Geschäft

    Prüfung von Agenten, Vermittlern und Provisionen nach der OECD-Empfehlung zu Bestechung und staatlich unterstützten Exportkrediten – einschließlich Erklärungen, Offenlegung und Nachweisen.

  3. 03

    Sanktionen und Exportkontrolle über die Laufzeit

    Screening bei Antrag, Auszahlung, Tilgung und Vertragsänderung sowie ein klarer Prozess für neue Sanktionen während der Kreditlaufzeit.

  4. 04

    Umwelt- und Sozialprüfung

    Einordnung nach den OECD Common Approaches (Kategorien A, B, C), Abgleich mit den IFC Performance Standards und Monitoring-Anforderungen – Koordination und Qualitätssicherung, mit Fachgutachtern, wo nötig.

  5. 05

    Audit der Deckungskonformität

    Unabhängige Prüfung Ihrer ECA-Prozesse und Einzelgeschäfte: Einhaltung der Deckungsbedingungen, Vollständigkeit der Dokumentation, Kontrollen – und belastbare Nachweise für den Schadensfall.

  6. 06

    ECA-Compliance-Programm

    Richtlinie, Prozesse, Kontrollen und Schulung für ECA-Desk, Vertrieb und Projektteams – abgestimmt auf die Anforderungen der beteiligten ECAs.

Einstieg

Der Einstieg: ECA-Compliance-Check

Wir prüfen ein geplantes oder laufendes ECA-Geschäft – oder Ihren ECA-Prozess insgesamt – gegen die OECD-Standards und die Deckungsbedingungen der beteiligten ECAs.

  • Befundbericht mit Bewertung je Prüfpunkt
  • Priorisierte Maßnahmen mit Verantwortlichen
  • Abschlussgespräch mit Ihren Entscheidern
  • Vertraulich, mit klar vereinbartem Umfang
Referenzrahmen

Worauf wir uns stützen

Begriffe im Glossar

Leitfaden: ECA-Compliance-Checkliste

  • OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits (Konsensus)
  • OECD-Empfehlung zu Bestechung und staatlich unterstützten Exportkrediten (2019)
  • OECD Common Approaches zur Umwelt- und Sozialprüfung
  • OECD-Empfehlung zu nachhaltiger Kreditvergabe (Sustainable Lending)
  • IFC Performance Standards
  • Deckungsbedingungen der ECAs, etwa der Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)
  • EU-Sanktionsrecht und Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821; für finanzierende Banken zusätzlich Richtlinie (EU) 2015/849 i. d. g. F., AMLR und GwG
FAQ

Häufige Fragen

Für wen ist die ECA-Beratung gedacht?

Für Banken, die ECA-gedeckte Besteller- oder Lieferantenkredite strukturieren und betreuen; für Exporteure und Anlagenbauer, die Deckungen beantragen; und für Exportkreditagenturen und Versicherer, die ihre Compliance-Programme unabhängig prüfen lassen möchten.

Welche ECA-Anforderungen decken Sie ab?

Ausgangspunkt sind die gemeinsamen OECD-Standards, die für die Exportkreditagenturen der OECD-Staaten maßgeblich sind. Darauf bauen die jeweiligen Deckungsbedingungen auf – etwa der Exportkreditgarantien des Bundes, der OeKB in Österreich, der SERV in der Schweiz oder von UK Export Finance. Wir bilden die Unterschiede in Ihren Prozessen ab.

Warum sind Sanktionen bei ECA-Geschäften besonders heikel?

Wegen der langen Laufzeiten. Ein Geschäft, das bei Abschluss zulässig war, kann Jahre später von neuen Sanktionen berührt werden – bei Auszahlungen, Tilgungen oder im Schadensfall. Ein Laufzeit-Monitoring gehört deshalb zum Kontrollrahmen.

Sind Sie eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?

Nein. Unsere Audits sind unabhängige Prüfungen von Compliance-Programmen, Prozessen und Einzelgeschäften. Gesetzliche Abschlussprüfungen und Bestätigungsvermerke gehören nicht zu unseren Leistungen.

ECA-Geschäfte: Sprechen wir über Ihren Fall.

In einer Demo zeigen wir Ihnen TFI TradeCore an Ihren Geschäftsarten, Ländern und Anwendungsfällen – und besprechen, wo Beratung oder ein Audit den größten Hebel hat. Unverbindlich, vertraulich und mit Menschen, die auf Handelsfinanzierung spezialisiert sind.