Exportieren mit belastbarer Compliance – vom Angebot bis zur Deckung.
Wer mit ECA-Deckung, Akkreditiv oder Garantie exportiert, gibt Erklärungen ab, auf die sich Exportkreditagentur und Bank verlassen: zu Endverbleib, Sanktionen, Bestechung und Umweltstandards. Seit Sanktionsverstöße EU-weit Straftaten sind, zählt jede dieser Erklärungen doppelt. Wir helfen, sie belastbar zu machen – mit Beratung, TFI RiskChart und dem Newsletter; setzt Ihre Bank oder Ihre ECA TFI TradeCore ein, arbeiten Sie über sie damit.
Pflichten im Exportgeschäft
- VO (EU) 833/2014 · Art. 12g
„No-Russia“-Klausel
Vertragliches Wiederausfuhrverbot nach Russland bei bestimmten Gütern – Pflicht bei Verkäufen in Drittländer.
- VO (EU) 833/2014 · Art. 12gb
Sorgfalt bei Gütern mit hoher Priorität
Risikobewertung und Maßnahmen gegen Umgehung beim Verkauf gelisteter Güter mit hoher Priorität in Drittländer.
- VO (EU) 833/2014 · Art. 8a
Tochtergesellschaften
EU-Mutterunternehmen müssen sich nach Kräften bemühen, dass Töchter in Drittstaaten Sanktionen nicht unterlaufen.
- VO (EU) 2021/821 · AWG/AWV
Dual-Use und Exportkontrolle
Güterklassifizierung, Genehmigungen und ein internes Compliance-Programm (ICP) nach der EU-Empfehlung 2019/1318.
- RL (EU) 2024/1226
Sanktionsstrafrecht
Verstöße gegen EU-Sanktionen sind EU-weit Straftaten – für Unternehmen und verantwortliche Personen.
- OECD-Empfehlungen · Deckungsbedingungen
Erklärungen gegenüber der ECA
Angaben zu Bestechung, Provisionen, Umwelt- und Sozialstandards müssen stimmen und belegbar sein.
Drei Fälle aus dem Exportgeschäft
- 01
Projekt mit Hermesdeckung
Vor dem Antrag prüfen wir Besteller, Agenten und Provisionen, Länderrisiko und Güterliste – damit Ihre Erklärungen gegenüber ECA und Bank stimmen und belegt sind.
- 02
Lieferung über ein Drittland
Ein Kunde in einem Nachbarland Russlands bestellt Güter mit hoher Priorität. RiskChart zeigt Anti-Umgehungsmaßnahmen und Handelskorridore; wir helfen, die Risikobewertung nach Art. 12gb aufzusetzen und zu dokumentieren.
- 03
Garantie über die Hausbank
Sie beantragen eine Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie über den Kundenzugang Ihrer Bank in TFI TradeCore. Vollständige Angaben zu Parteien, Route, Gütern und Endverwender beschleunigen die Prüfung.
Was TFI für Exporteure bietet
- Beratung und Audit
ICP-Aufbau und -Review, Güterklassifizierung und Endverbleib, Umsetzung von Art. 12g, 12gb und 8a, Schulung für Vertrieb und Auftragsabwicklung.
- TFI RiskChart
Länderrisiko mit amtlicher Quelle: Embargos, Exportkontroll-Ländergruppen, Anti-Umgehungsmaßnahmen und Handelskorridore.
- TFI Newsletter
Neue Sanktionspakete, Güterlisten und Durchsetzungsfälle – jeden Morgen, mit Primärquellen.
- TFI TradeCore
Wenn Ihre Bank TFI TradeCore einsetzt: Über den Kundenzugang erfassen Sie Akkreditive und Garantien vollständig, laden Dokumente hoch und sehen den Bearbeitungsstand – ohne Einblick in Compliance-Interna.
- Beratung und Audit
ECA-Compliance-Check vor dem Antrag: Besteller, Provisionen, Anti-Korruption, Umwelt- und Sozialstandards.
ICP- oder ECA-Compliance-Check
Wir beginnen mit einer kompakten Standortbestimmung – für Ihr internes Compliance-Programm oder für ein konkretes Projekt mit ECA-Deckung.
- Review Ihres ICP gegen EU-Empfehlung und Behördenpraxis
- Prozesse zur Umsetzung von Art. 12g, 12gb und 8a – die Vertragsprüfung bleibt bei Ihrer Kanzlei
- Projekt-Check vor dem ECA-Antrag: Besteller, Agenten, Provisionen, Länderrisiko
- Priorisierte Maßnahmenliste und auf Wunsch Schulung
oder direkt an info@tradefinance-intelligence.com
Fragen von Exporteuren
Keine Rechtsberatung und keine Genehmigungsanträge in Ihrem Namen. Rechtliche Einzelfragen – etwa ob ein bestimmtes Geschäft zulässig ist – klären wir gemeinsam mit Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei.
Können wir TFI TradeCore selbst nutzen?
TradeCore ist für Banken, Finanzierer und ECAs gebaut; Rollen und Abläufe sind bankintern. Als Exporteur nutzen Sie TradeCore über den Kundenzugang Ihrer Bank. Für Ihre eigene Exportkontrolle setzen wir mit Ihnen ICP, Länderrisiko und Prozesse auf.
Was bedeutet das Sanktionsstrafrecht für uns?
Verstöße gegen EU-Sanktionen sind EU-weit strafbar – für das Unternehmen und für verantwortliche Personen. Umso wichtiger sind ein wirksames ICP und belegte Prüfungen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Kanzlei.
Hilft TFI beim ECA-Antrag?
Ja, fachlich: Wir prüfen vor dem Antrag Besteller, Agenten, Provisionen, Länderrisiko und Güterliste und bereiten die Unterlagen so auf, dass Ihre Erklärungen belastbar sind.