ECA-Compliance-Checkliste: 20 Prüfpunkte vom Antrag bis zum Schadensfall.
ECA-Geschäfte laufen oft zehn Jahre und länger. Diese Checkliste bündelt die Prüfpunkte, die Banken, Exporteure und ECAs über den gesamten Lebenszyklus im Blick behalten sollten – als Arbeitsgrundlage für Ihr Team und als Gesprächsgrundlage für Ihre Prüfung.
5 Phasen, 20 Prüfpunkte
Gehen Sie die Punkte je Geschäft und Phase durch und halten Sie zu jedem Punkt Datum, Quelle und Entscheider fest. Ein offener Punkt ist kein Fehler – aber er sollte bewusst entschieden und dokumentiert sein.
01 Antrag und Anbahnung
- 01Besteller identifiziert, wirtschaftlich Berechtigte festgestellt
Eigentums- und Kontrollstruktur bis zu den natürlichen Personen nachvollzogen und dokumentiert.
- 02Alle Beteiligten gescreent
Sanktionen, PEP und Adverse Media für Besteller, Garantiegeber, Projektgesellschaft, wesentliche Subunternehmer, Agenten und beteiligte Banken.
- 03Länderrisiko bewertet
Besteller- und Projektland gegen FATF-Listen, EU-Hochrisikoländer, Sanktionsregime und Exportkontroll-Ländergruppen – mit Quelle und Datenstand.
- 04Agenten und Provisionen geprüft
Identität, Qualifikation und Leistung der Vermittler; Vergütung marktüblich und begründet; Provisionen gegenüber der ECA offengelegt (OECD-Empfehlung zu Bestechung).
- 05Exportkontrolle der Lieferungen geklärt
Güterlisten, Genehmigungspflichten, Endverbleib und länderspezifische Beschränkungen, etwa Russland oder Iran.
- 06Umwelt- und Sozialrelevanz eingeordnet
Kategorie A, B oder C nach den OECD Common Approaches; erforderliche Unterlagen und Gutachten angefordert.
02 Deckung und Verträge
- 07Deckungsbedingungen erfasst
Pflichten und Auflagen der ECA in einer Pflichtenübersicht mit Verantwortlichen und Fristen.
- 08Klauseln im Vertragswerk
Sanktions-, Informations- und Mitwirkungsklauseln in Kredit- und Liefervertrag; bei erfassten Gütern die „No-Russia“-Klausel nach Art. 12g VO (EU) 833/2014.
- 09Erklärungen vollständig
Anti-Korruptions-Erklärungen und sonstige Erklärungen der Antragsteller vollständig, unterschrieben und aktuell.
- 10Freigabe dokumentiert
Vier-Augen-Entscheidung mit Begründung – nachvollziehbar auch Jahre später.
03 Auszahlung
- 11Auszahlung gegen Deckungsumfang geprüft
Jede Ziehung gegen gedeckte Lieferungen und Leistungen sowie die vorgelegten Nachweise.
- 12Zahlungsempfänger erneut gescreent
Listen ändern sich täglich – geprüft wird zum Zeitpunkt der Zahlung, nicht nur beim Antrag.
- 13Preis, Menge und Ware plausibel
TBML-Indikatoren wie Über- oder Unterfakturierung, abweichende Warenbeschreibungen oder Mehrfachfinanzierung geprüft und Abweichungen dokumentiert.
- 14Transportweg geprüft, wo relevant
Route, Umladung und Schiffe – einschließlich gelisteter Schiffe und auffälliger Ortungslücken.
04 Laufzeit
- 15Laufendes Monitoring eingerichtet
Sanktions- und Listenabgleich für alle Beteiligten mit definiertem Eskalationsweg bei Treffern.
- 16Änderungen vorab geprüft
Vertragsänderungen, Parteiwechsel und Umschuldungen auf Compliance- und Deckungsfolgen, bevor sie wirksam werden.
- 17Pflichten gegenüber der ECA erfüllt
Melde- und Informationspflichten fristgerecht erfüllt und belegt.
- 18Umwelt- und Sozialauflagen verfolgt
Monitoring-Berichte und Auflagen aus der Prüfung nachgehalten.
05 Schadensfall
- 19Nachweis-Dossier vollständig
Jede Phase mit Datum, Quelle und Entscheider dokumentiert – geordnet so, wie die ECA es anfordern wird.
- 20Sanktionsbedingte Hindernisse bewertet
Zahlungshindernisse aus Sanktionen rechtlich bewertet und mit der ECA abgestimmt, bevor gehandelt wird.
Allgemeine Orientierung, Stand September 2026. Maßgeblich sind die Deckungsbedingungen der jeweiligen ECA, der Vertrag und das anwendbare Recht; die Liste ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
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