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ECA-Compliance-Checkliste: 20 Prüfpunkte vom Antrag bis zum Schadensfall.

ECA-Geschäfte laufen oft zehn Jahre und länger. Diese Checkliste bündelt die Prüfpunkte, die Banken, Exporteure und ECAs über den gesamten Lebenszyklus im Blick behalten sollten – als Arbeitsgrundlage für Ihr Team und als Gesprächsgrundlage für Ihre Prüfung.

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So nutzen Sie die Liste

5 Phasen, 20 Prüfpunkte

Gehen Sie die Punkte je Geschäft und Phase durch und halten Sie zu jedem Punkt Datum, Quelle und Entscheider fest. Ein offener Punkt ist kein Fehler – aber er sollte bewusst entschieden und dokumentiert sein.

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01 Antrag und Anbahnung

  1. 01
    Besteller identifiziert, wirtschaftlich Berechtigte festgestellt

    Eigentums- und Kontrollstruktur bis zu den natürlichen Personen nachvollzogen und dokumentiert.

  2. 02
    Alle Beteiligten gescreent

    Sanktionen, PEP und Adverse Media für Besteller, Garantiegeber, Projektgesellschaft, wesentliche Subunternehmer, Agenten und beteiligte Banken.

  3. 03
    Länderrisiko bewertet

    Besteller- und Projektland gegen FATF-Listen, EU-Hochrisikoländer, Sanktionsregime und Exportkontroll-Ländergruppen – mit Quelle und Datenstand.

  4. 04
    Agenten und Provisionen geprüft

    Identität, Qualifikation und Leistung der Vermittler; Vergütung marktüblich und begründet; Provisionen gegenüber der ECA offengelegt (OECD-Empfehlung zu Bestechung).

  5. 05
    Exportkontrolle der Lieferungen geklärt

    Güterlisten, Genehmigungspflichten, Endverbleib und länderspezifische Beschränkungen, etwa Russland oder Iran.

  6. 06
    Umwelt- und Sozialrelevanz eingeordnet

    Kategorie A, B oder C nach den OECD Common Approaches; erforderliche Unterlagen und Gutachten angefordert.

02 Deckung und Verträge

  1. 07
    Deckungsbedingungen erfasst

    Pflichten und Auflagen der ECA in einer Pflichtenübersicht mit Verantwortlichen und Fristen.

  2. 08
    Klauseln im Vertragswerk

    Sanktions-, Informations- und Mitwirkungsklauseln in Kredit- und Liefervertrag; bei erfassten Gütern die „No-Russia“-Klausel nach Art. 12g VO (EU) 833/2014.

  3. 09
    Erklärungen vollständig

    Anti-Korruptions-Erklärungen und sonstige Erklärungen der Antragsteller vollständig, unterschrieben und aktuell.

  4. 10
    Freigabe dokumentiert

    Vier-Augen-Entscheidung mit Begründung – nachvollziehbar auch Jahre später.

03 Auszahlung

  1. 11
    Auszahlung gegen Deckungsumfang geprüft

    Jede Ziehung gegen gedeckte Lieferungen und Leistungen sowie die vorgelegten Nachweise.

  2. 12
    Zahlungsempfänger erneut gescreent

    Listen ändern sich täglich – geprüft wird zum Zeitpunkt der Zahlung, nicht nur beim Antrag.

  3. 13
    Preis, Menge und Ware plausibel

    TBML-Indikatoren wie Über- oder Unterfakturierung, abweichende Warenbeschreibungen oder Mehrfachfinanzierung geprüft und Abweichungen dokumentiert.

  4. 14
    Transportweg geprüft, wo relevant

    Route, Umladung und Schiffe – einschließlich gelisteter Schiffe und auffälliger Ortungslücken.

04 Laufzeit

  1. 15
    Laufendes Monitoring eingerichtet

    Sanktions- und Listenabgleich für alle Beteiligten mit definiertem Eskalationsweg bei Treffern.

  2. 16
    Änderungen vorab geprüft

    Vertragsänderungen, Parteiwechsel und Umschuldungen auf Compliance- und Deckungsfolgen, bevor sie wirksam werden.

  3. 17
    Pflichten gegenüber der ECA erfüllt

    Melde- und Informationspflichten fristgerecht erfüllt und belegt.

  4. 18
    Umwelt- und Sozialauflagen verfolgt

    Monitoring-Berichte und Auflagen aus der Prüfung nachgehalten.

05 Schadensfall

  1. 19
    Nachweis-Dossier vollständig

    Jede Phase mit Datum, Quelle und Entscheider dokumentiert – geordnet so, wie die ECA es anfordern wird.

  2. 20
    Sanktionsbedingte Hindernisse bewertet

    Zahlungshindernisse aus Sanktionen rechtlich bewertet und mit der ECA abgestimmt, bevor gehandelt wird.

Allgemeine Orientierung, Stand September 2026. Maßgeblich sind die Deckungsbedingungen der jeweiligen ECA, der Vertrag und das anwendbare Recht; die Liste ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Ihr ECA-Geschäft gegen die Liste prüfen lassen?

Im ECA-Compliance-Check prüfen wir ein geplantes oder laufendes Geschäft – oder Ihren ECA-Prozess – Punkt für Punkt und liefern einen Befundbericht mit priorisierten Maßnahmen.