TFITrade Finance Intelligence
Beratung · Exportkontrolle

Exportkontrolle mit System – vom Güterstamm bis zum Endverbleib.

Wer Güter, Software oder Technologie ausführt, verantwortet Klassifizierung, Genehmigungspflichten und Endverwendung – auch bei Lieferungen über Händler und Drittländer. Wir bauen mit Ihnen ein internes Compliance-Programm auf, das zu Ihrem Geschäft passt und gegenüber BAFA und Zoll belastbar ist.

Typische Ausgangslagen

Wann Sie uns hinzuziehen

  • Sie erschließen neue Märkte oder Produktbereiche und brauchen erstmals ein strukturiertes ICP.
  • Die Güterklassifizierung steckt in den Köpfen Einzelner statt in einem dokumentierten Prozess.
  • Kunden in Drittländern bestellen auffällig viele Güter der Common High Priority List.
  • Ihre Bank verlangt Nachweise zur Exportkontrolle, bevor sie Akkreditive oder Garantien stellt.
  • Ein Verstoß wurde entdeckt: Der Sachverhalt muss aufgearbeitet werden, damit Sie mit Ihrer Kanzlei über eine mögliche Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG entscheiden können (nur bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten).
Leistungen

Was wir für Sie tun

  1. 01

    ICP-Aufbau und -Review

    Internes Compliance-Programm nach der Empfehlung (EU) 2019/1318 und den BAFA-Grundsätzen: Verantwortlichkeiten, Prozesse, Dokumentation, Schulung und Audit.

  2. 02

    Güterklassifizierung

    Methodik und Stammdatenprozess für Anhang I der Dual-Use-Verordnung, die nationale Ausfuhrliste und die Güteranhänge der Russland-Sanktionen, inklusive Abgleich mit Zolltarifnummern.

  3. 03

    Endverbleib und Kundenprüfung

    Endverbleibserklärungen, Plausibilitätsprüfungen, Catch-all-Prüfung (Art. 4 und 5 der Dual-Use-Verordnung) und Red Flags für Umleitungen über Drittländer.

  4. 04

    Embargos und Güterverbote

    Russland- und Belarus-Güterlisten, „No-Russia“-Klausel in Verträgen, Common High Priority List und Iran-Beschränkungen – abgeglichen mit Ihren Lieferketten.

  5. 05

    US-Reexportkontrolle

    Einschätzung, wann die US Export Administration Regulations bei US-Ursprung oder US-Anteilen greifen – wo nötig, gemeinsam mit einer spezialisierten US-Kanzlei.

  6. 06

    Schulung und Audit

    Schulungen für Vertrieb, Auftragsabwicklung und Logistik; interne Audits des ICP mit Maßnahmenplan.

  • Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821
  • Empfehlung (EU) 2019/1318 zu internen Compliance-Programmen
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Außenwirtschaftsverordnung (AWV), Ausfuhrliste
  • VO (EU) 833/2014: Güterverbote Russland, Art. 12g
  • Common High Priority List (EU, USA, UK, Japan)
  • US Export Administration Regulations (15 CFR 730–774)
  • BAFA-Merkblätter, u. a. zur firmeninternen Exportkontrolle
FAQ

Häufige Fragen

Wir sind kein Finanzinstitut – passt Ihre Beratung trotzdem?

Ja. Exportkontrolle betrifft vor allem Unternehmen, die Güter ausführen. Unser Blick aus der Handelsfinanzierung ist dabei ein Vorteil: Wir wissen, welche Nachweise Banken bei Akkreditiven und Garantien erwarten.

Ersetzen Sie unseren Ausfuhrverantwortlichen?

Nein. Die Verantwortung bleibt bei Ihrer Geschäftsleitung und dem benannten Ausfuhrverantwortlichen. Wir unterstützen mit Methodik, Dokumentation, Schulung und einer unabhängigen Sicht von außen.

Klassifizieren Sie unsere Güter?

Wir etablieren die Methodik und prüfen Stichproben und Grenzfälle gemeinsam mit Ihren Technikern. Verbindliche Auskünfte erteilt das BAFA, etwa über eine Auskunft zur Güterliste; diese bereiten wir mit Ihnen vor.

Exportkontrolle: Sprechen wir über Ihren Fall.

In einer Demo zeigen wir Ihnen TFI TradeCore an Ihren Geschäftsarten, Ländern und Anwendungsfällen – und besprechen, wo Beratung oder ein Audit den größten Hebel hat. Unverbindlich, vertraulich und mit Menschen, die auf Handelsfinanzierung spezialisiert sind.