TFITrade Finance Intelligence
Beratung · Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention auf Basis einer Risikoanalyse, die trägt.

Die Risikoanalyse ist das Fundament jeder Geldwäscheprävention – und ein häufiger Ansatzpunkt für Prüfungsfeststellungen. Wir helfen Verpflichteten, Risiken nachvollziehbar zu bewerten, Sicherungsmaßnahmen daraus abzuleiten und sich auf das neue EU-Regelwerk mit AMLR und AMLA vorzubereiten.

Typische Ausgangslagen

Wann Sie uns hinzuziehen

  • Die Risikoanalyse ist veraltet, zu allgemein oder nicht mit den Kontrollen verknüpft.
  • Länderrisiken werden uneinheitlich bewertet – jede Abteilung nutzt eine andere Liste.
  • Prüfungsfeststellungen müssen fristgerecht und nachweisbar abgearbeitet werden.
  • Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 – Prozesse und Richtlinien müssen angepasst werden.
  • Kriterien, Qualität und Dokumentation von Verdachtsmeldungen sollen besser werden.
Leistungen

Was wir für Sie tun

  1. 01

    Risikoanalyse nach Richtlinie (EU) 2015/849 und § 5 GwG

    Methodik, Datengrundlage, Bewertung und Dokumentation – als fortschreibbares Instrument statt als einmaliges Projekt.

  2. 02

    Länderrisiko-Methodik

    Ein nachvollziehbares Länderrisikomodell aus amtlichen Quellen – FATF, EU-Hochrisikoliste, Sanktionen, EU-Steuerliste – ohne erfundene Scores und direkt nutzbar in TFI RiskChart.

  3. 03

    Sorgfaltspflichten und Sicherungsmaßnahmen

    Richtlinien, KYC- und verstärkte Sorgfaltsprozesse (Richtlinie (EU) 2015/849, §§ 10 und 15 GwG) sowie Monitoring-Szenarien, abgestimmt auf Ihre Risiken.

  4. 04

    Verdachtsmeldewesen

    Kriterien, Prüf- und Entscheidungsprozess, Dokumentation und Meldungen über goAML an die Financial Intelligence Unit.

  5. 05

    AMLR-Readiness

    Gap-Analyse zu AMLR und 6. Geldwäscherichtlinie sowie zu den Erwartungen der neuen EU-Behörde AMLA – mit priorisiertem Umsetzungsplan.

  6. 06

    Prüfungsvorbereitung und Remediation

    Vorbereitung auf Prüfungen, Abarbeitung von Feststellungen und Lookbacks mit belastbarer Dokumentation.

Referenzrahmen

Worauf wir uns stützen

Begriffe im Glossar

  • VO (EU) 2024/1624 – EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), gilt ab 10.07.2027
  • Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäscherichtlinie) in der geänderten Fassung, u. a. durch Richtlinie (EU) 2018/843
  • Richtlinie (EU) 2024/1640 (6. Geldwäscherichtlinie) und VO (EU) 2024/1620 (AMLA)
  • FATF-Empfehlungen und Länderprüfungen
  • Delegierte VO (EU) 2016/1675 – Drittländer mit hohem Risiko
  • Deutschland: Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere §§ 5, 6, 10, 15 und 43
  • Deutschland: BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG; § 25h KWG
FAQ

Häufige Fragen

Für wen gilt die Pflicht zur Risikoanalyse?

Für alle Verpflichteten nach der Richtlinie (EU) 2015/849 und § 2 GwG – von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten über Zahlungs- und E-Geld-Institute bis zu Güterhändlern (für diese nur bei Barzahlungen ab 10.000 €, bei Edelmetallen ab 2.000 €). Umfang und Tiefe richten sich nach Art und Größe des Geschäfts.

Was ändert sich mit der AMLR?

Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie vereinheitlicht unter anderem Sorgfaltspflichten, Regeln zu wirtschaftlich Berechtigten und Barzahlungsgrenzen. Parallel übernimmt die EU-Behörde AMLA schrittweise Aufsichtsaufgaben. Die Zeit bis dahin eignet sich für eine strukturierte Gap-Analyse.

Wie hängen Länderrisiko und TFI RiskChart zusammen?

Die Länderbewertung ist ein Pflichtbestandteil der Risikoanalyse. TFI RiskChart zeigt amtliche Einstufungen mit Quelle und Datenstand – so wird die Bewertung nachvollziehbar und lässt sich laufend fortschreiben.

Geldwäscheprävention: Sprechen wir über Ihren Fall.

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