Geldwäscheprävention auf Basis einer Risikoanalyse, die trägt.
Die Risikoanalyse ist das Fundament jeder Geldwäscheprävention – und ein häufiger Ansatzpunkt für Prüfungsfeststellungen. Wir helfen Verpflichteten, Risiken nachvollziehbar zu bewerten, Sicherungsmaßnahmen daraus abzuleiten und sich auf das neue EU-Regelwerk mit AMLR und AMLA vorzubereiten.
Wann Sie uns hinzuziehen
- Die Risikoanalyse ist veraltet, zu allgemein oder nicht mit den Kontrollen verknüpft.
- Länderrisiken werden uneinheitlich bewertet – jede Abteilung nutzt eine andere Liste.
- Prüfungsfeststellungen müssen fristgerecht und nachweisbar abgearbeitet werden.
- Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 – Prozesse und Richtlinien müssen angepasst werden.
- Kriterien, Qualität und Dokumentation von Verdachtsmeldungen sollen besser werden.
Was wir für Sie tun
- 01
Risikoanalyse nach Richtlinie (EU) 2015/849 und § 5 GwG
Methodik, Datengrundlage, Bewertung und Dokumentation – als fortschreibbares Instrument statt als einmaliges Projekt.
- 02
Länderrisiko-Methodik
Ein nachvollziehbares Länderrisikomodell aus amtlichen Quellen – FATF, EU-Hochrisikoliste, Sanktionen, EU-Steuerliste – ohne erfundene Scores und direkt nutzbar in TFI RiskChart.
- 03
Sorgfaltspflichten und Sicherungsmaßnahmen
Richtlinien, KYC- und verstärkte Sorgfaltsprozesse (Richtlinie (EU) 2015/849, §§ 10 und 15 GwG) sowie Monitoring-Szenarien, abgestimmt auf Ihre Risiken.
- 04
Verdachtsmeldewesen
Kriterien, Prüf- und Entscheidungsprozess, Dokumentation und Meldungen über goAML an die Financial Intelligence Unit.
- 05
AMLR-Readiness
Gap-Analyse zu AMLR und 6. Geldwäscherichtlinie sowie zu den Erwartungen der neuen EU-Behörde AMLA – mit priorisiertem Umsetzungsplan.
- 06
Prüfungsvorbereitung und Remediation
Vorbereitung auf Prüfungen, Abarbeitung von Feststellungen und Lookbacks mit belastbarer Dokumentation.
Ergebnisse, die bleiben
- Risikoanalyse mit Methodikdokument
- Länderrisikomodell mit Quellenregister
- Richtlinien und Arbeitsanweisungen
- Gap-Analyse und Umsetzungsplan zur AMLR
- Remediation-Tracker mit Nachweisen
- Schulungsunterlagen
Unsere Werkzeuge dazu
Ein Zugang für Länderrisiko, Regelwerksänderungen und Prüfungen – die Ergebnisse unserer Beratung laufen hier im Alltag weiter.
Die Länderbewertung für Ihre Risikoanalyse: amtliche Einstufungen mit Quelle, Datenstand und Methodikversion, täglich aktualisiert; Export mit Quellenangabe in der Vollversion.
FATF, AMLA, EBA, FinCEN und nationale Aufsicht – was sich geändert hat und was es bedeutet, jeden Morgen.
Wenn Handelsfinanzierung Teil Ihres Geschäfts ist: TBML-Typologien und Netzwerkprüfung je Geschäft, mit Beleg im Audit-Log.
- VO (EU) 2024/1624 – EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), gilt ab 10.07.2027
- Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäscherichtlinie) in der geänderten Fassung, u. a. durch Richtlinie (EU) 2018/843
- Richtlinie (EU) 2024/1640 (6. Geldwäscherichtlinie) und VO (EU) 2024/1620 (AMLA)
- FATF-Empfehlungen und Länderprüfungen
- Delegierte VO (EU) 2016/1675 – Drittländer mit hohem Risiko
- Deutschland: Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere §§ 5, 6, 10, 15 und 43
- Deutschland: BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG; § 25h KWG
Häufige Fragen
Für wen gilt die Pflicht zur Risikoanalyse?
Für alle Verpflichteten nach der Richtlinie (EU) 2015/849 und § 2 GwG – von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten über Zahlungs- und E-Geld-Institute bis zu Güterhändlern (für diese nur bei Barzahlungen ab 10.000 €, bei Edelmetallen ab 2.000 €). Umfang und Tiefe richten sich nach Art und Größe des Geschäfts.
Was ändert sich mit der AMLR?
Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie vereinheitlicht unter anderem Sorgfaltspflichten, Regeln zu wirtschaftlich Berechtigten und Barzahlungsgrenzen. Parallel übernimmt die EU-Behörde AMLA schrittweise Aufsichtsaufgaben. Die Zeit bis dahin eignet sich für eine strukturierte Gap-Analyse.
Wie hängen Länderrisiko und TFI RiskChart zusammen?
Die Länderbewertung ist ein Pflichtbestandteil der Risikoanalyse. TFI RiskChart zeigt amtliche Einstufungen mit Quelle und Datenstand – so wird die Bewertung nachvollziehbar und lässt sich laufend fortschreiben.
Weitere Fachgebiete
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